Heimkosten
Durch unsere Bemühungen in Bezug auf Nachhaltigkeit seit der Gründung unseres Hauses im Jahr 1984 können wir Ihnen nach wie vor einen bezahlbaren Heimplatz anbieten. Seit dem 01. Januar 2022 gibt es eine Begrenzung der Eigenanteile in Abhängigkeit der Dauer des Bezuges von Leistungen der Pflegeversicherung nach § 43 SGB XI. Bis zum 12. Monat beträgt der Leistungszuschlag zum Eigenanteil 5%; bei mehr als 12 Monaten 25%; bei mehr als 24 Monaten 45% und bei mehr als 36 Monaten 70%.
Pflegegrad 1 | 2.962,- € |
Pflegegrad 2 | 2.788,- € |
Pflegegrad 3 | 2.788,- € |
Pflegegrad 4 | 2.788,- € |
Pflegegrad 5 | 2.788,- € |
(Stand 01. September 2023)